Fahrschule Trenkler

Pflichtweiterbildung

Module 1-5.

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Pflichtweiterbildung LKW / BUS nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Bus- und LKW-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) teilzunehmen.

Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Führerscheinklasse C1/C1E, C/CE, D1/D1E sowie D/DE unterwegs sind.

Der Fahrer erwirbt die Weiterbildung, indem er eine 35-Stunden-Schulung absolviert. Diese umfasst 5 Module á 7 Zeitstunden mit unterschiedlichen Lerninhalten. Die Teilnahme an den Schulungen werden im Anschluss direkt ins Kraftfahrtbundesamt von der Fahrschule Trenkler nach BKrFQG eingetragen.

Die Weiterbildung ist im Abstand von fünf Jahren zu wiederholen. Die Pflichtweiterbildung ist auch über Bildungsgutscheine förderbar. Bitte fragen Sie dazu Ihren Berater bei der Agentur für Arbeit.

Termine für die Pflichtweiterbildung

Modulaufteilung LKW

gemäß der Kenntnisbereiche der BKrFQV

Modulaufteilung LKW

Die LKW Weiterbildung besteht aus den Modulen:

  • Modul 1: Eco-Training und Assistenzsysteme
  • Modul 2: Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber
  • Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
  • Modul 4: Schadensprävention
  • Modul 5: Sicherung für Ladung

Modulaufteilung Bus

gemäß der Kenntnisbereiche der BKrFQV

Modulaufteilung Bus

Die Bus Weiterbildung besteht aus den Modulen:

  • Modul 1: Eco-Training und Assistenzsysteme
  • Modul 2: Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber
  • Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
  • Modul 4: Schadensprävention
  • Modul 5: Sicherung für Ladung und Fahrgast

Unser Schulungsraum bei der Firma K & K

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