Bus- und LKW-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) teilzunehmen.
Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Führerscheinklasse C1/C1E, C/CE, D1/D1E sowie D/DE unterwegs sind.
Der Fahrer erwirbt die Weiterbildung, indem er eine 35-Stunden-Schulung absolviert. Diese umfasst 5 Module a 7 Zeitstunden mit unterschiedlichen Lerninhalten. Als Abschluss erhält der Fahrer eine amtlich anerkannte Teilnahmebescheinigung der Fahrschule Trenkler nach BKrFQG.
Die Weiterbildung ist im Abstand von fünf Jahren zu wiederholen. Die Pflichtweiterbildung ist auch über Bildungsgutscheine förderbar. Bitte fragen Sie dazu Ihren Berater bei der Agentur für Arbeit.
Termine für die Pflichtweiterbildung LKW und Bus
Die LKW Weiterbildung besteht aus den Modulen:
Die Bus Weiterbildung besteht aus den Modulen: