25 km/h
ab 15 Jahren
bis zu 45 km/h und 50 ccm bzw. 4 kW
ab 15 Jahren
bis zu 100 km/h und 125 ccm bzw. 11 kW,
Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
ab 16 Jahren
bis max. 35 kW (48PS), Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
ab 18 Jahren
bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (das gilt auch für "Altbesitzer" mit einem vor dem 1.4.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4)
Direkteinstieg ab 24 Jahren
bei Vorbesitz der Klasse A2 über zwei Jahre ist nur eine praktische Prüfung erforderlich
KFZ bis 3,5 t zul. Gesamtmasse mit Anhänger max. 750 kg
ab 17 Jahren
KFZ bis 3,5 t zul. Gesamtmasse mit Anhänger max. 750 kg
ab 18 Jahren
KFZ bis 3,5 t zul. Gesamtmasse mit Anhänger mehr als 750 kg
Die zul. Gesamtmasse des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen
ab 18 Jahren
Kfz ab 3,5 t bis 7,5 t zul. Gesamtmasse mit Anhänger max. 750 kg
ab 18 Jahren, Voraussetzung ist Führerscheinklasse B
Kfz ab 3,5 t bis 7,5 t zul. Gesamtmasse mit Anhänger mehr als 750 kg. Kfz der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zul. Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg. Die zul. Gesamtmasse einer Kombination der Klasse C1E darf nicht größer sein als 12.000 kg
ab 18 Jahren, Voraussetzung ist Führerscheinklasse C1
Kfz ab 3,5 t zul. Gesamtmasse mit Anhänger max. 750 kg
ab 21 Jahren, Voraussetzung ist Führerscheinklasse B (Klasse 3)
Kfz ab 3,5 t zul. Gesamtmasse mit Anhänger mehr als 750 kg
ab 21 Jahren, Voraussetzung ist Führerscheinklasse C
KOM ab 3,5 t zul. Gesamtmasse mit Anhänger max. 750 kg und mehr als 16 Fahrgastplätzen
ab 24 Jahren, Voraussetzung ist Führerscheinklasse B (Klasse 3)
KOM ab 3,5 t zul. Gesamtmasse mit Anhänger mehr als 750 kg u. mehr als 16 Fahrgastplätzen
ab 24 Jahren, Voraussetzung ist Führerscheinklasse D
Diese Spezialausbildung übernehmen die Profis unserer Partnerunternehmen.