Begleitetes Fahren ab 17
Sicher in die Fahrpraxis starten, mit Begleitung an deiner Seite.
Was ist BF17?
Mit dem Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) könnt ihr schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen und erste Fahrpraxis sammeln, mit einer erfahrenen Begleitperson an eurer Seite. Das gibt Sicherheit und macht den Umstieg zum eigenständigen Fahren mit 18 deutlich leichter.
Voraussetzungen für den Fahranfänger
- Mindestalter für die Teilnahme: 17 Jahre
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten: sowohl zur Teilnahme am Begleiteten Fahren als auch zu den gewünschten Begleitpersonen
- Jede Begleitperson bestätigt schriftlich, dass sie über ihre Rolle und Aufgaben informiert ist
So läuft's ab
Mit 16½ Jahren könnt ihr bei uns mit der Ausbildung starten. Dabei stellen wir gemeinsam den Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren bei der Führerscheinstelle. Möglich sind die Klassen B und BE.
Nach bestandener Prüfung erhaltet ihr eure Prüfungsbescheinigung, die Probezeit (2 Jahre) beginnt, und ab jetzt dürft ihr in Begleitung fahren.
Bis zum 18. Geburtstag gilt: Ihr seid als Fahranfänger die verantwortlichen Fahrzeugführer. Prüfungsbescheinigung und Personalausweis müssen immer mit dabei sein, gefahren wird nur mit zugelassener Begleitperson und ausschließlich innerhalb Deutschlands. Für die Einhaltung aller Auflagen, auch die der Begleitperson, seid ihr selbst verantwortlich.
Mit 18 erhaltet ihr euren regulären Kartenführerschein. Die Prüfungsbescheinigung bleibt noch 3 Monate über den 18. Geburtstag hinaus gültig, danach fahrt ihr eigenständig.
Voraussetzungen für die Begleitperson
- Mindestens 30 Jahre alt
- Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (bzw. der alten Klasse 3)
- Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
- Darf nicht begleiten unter Alkoholeinfluss (ab 0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) oder unter Einfluss berauschender Mittel
Die Anzahl der möglichen Begleitpersonen ist nicht begrenzt.
Was macht eine Begleitperson?
Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer und auch nicht der Fahrzeugführer, sondern Beifahrer, Ansprechpartner und Unterstützung in schwierigen Momenten. Sie führt ihren eigenen Führerschein mit, akzeptiert den Fahranfänger als verantwortlichen Fahrzeugführer und steht ihm während der Fahrt mit Rat, Tipps und Streckenempfehlungen zur Seite. Gerade in stressigen oder ungewohnten Situationen sorgt sie für Ruhe und vermittelt Sicherheit: als Kommunikationspartner vor, während und nach der Fahrt.
