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Seit dem 01.01.2004 ist es für den Klasse B - Inhaber möglich, seine 2-jährige Probezeit um 1 Jahr zu verkürzen.
Vorausetzung hierfür ist die Teilnahme an einem freiwilligen Seminar für Fahranfänger (FSF)
Teilnehmen können alle, welche seit mind. 6 Monaten Inhaber der FE-Klasse B sind.
Wurde die Probezeit durch Auffälligkeit und Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) auf 4 Jahre verlängert, kannst du auch hier die Probezeit um 1 Jahr verkürzen.
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